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Präambel Dieser Nutzungsvertrag für Schriften-Software wird zu einem rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und Danny Bernecker, sobald der Lizenznehmer den Lizenzbedingungen bei elektronischer Lieferung zustimmt, oder die Schriften-Software auf einem Speichermedium erwirbt und die Verpackung, welche die Schriften enthält, öffnet. Lehnt der Lizenznehmer eine vertragliche Bindung durch diesen Nutzungsvertrag ab, so kann er weder auf die Schriften-Software zugreifen, noch kann er sie benutzen oder herunterladen. Der Lizenznehmer sollte den kompletten Nutzungsvertrag sorgfältig durchlesen, bevor er den aufgeführten Bedingungen zustimmt.
Artikel 1 Nutzungsrechte
1 .1 Die vertragsgegenständliche Schriften-Software ist geistiges Eigentum von Danny Bernecker und/oder deren Lizenzgeber. Der Begriff Schriften-Software schließt jegliche Updates, Upgrades, Erweiterungen, veränderte Versionen und Arbeitskopien der Schriften-Software, an denen dem Lizenznehmer, d.h. einer natürlichen Person und juristischen Person bzw. innerhalb der juristischen Person einer Tochtergesellschaft mit Mehrheitsanteil, hiernach ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ein. Die Schriften-Software bleibt auch künftig Eigentum von Danny Bernecker.
1.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts gewährt Danny Bernecker dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Schriften-Software - soweit sie ab Auslieferung bzw. entsprechend der von dem Lizenznehmer geleisteten Zahlung freigeschaltet ist, auf bis zu fünf Computern gleichzeitig an einem einzelnen geographischen Ort des Lizenznehmers zu nutzen oder zu speichern. Falls Erweiterungen der vorgenannten Beschränkung erforderlich werden, muss der Lizenznehmer eine Lizenzerweiterung erwerben. (siehe Anhang 2) Der Lizenznehmer darf die Schriften-Software ausschließlich auf einem einzigen Server installieren und sie an einem einzigen lokalen Netzwerk ("LAN - local area network") benutzen, sofern die Benutzung der Schriften-Software auf die Arbeitsplätze und Drucker, welche zu der Lizenz gehören, beschränkt ist. Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wie die genaue Anzahl der Arbeitsplätze, für die eine Lizenz benötigt wird, bestimmt wird: Wenn 100 Arbeitsplätze an einen Server angeschlossen sind und dabei nicht mehr als 15 Arbeitsplätze die Schriften-Software gleichzeitig benutzen, die Schriften-Software jedoch an 25 verschiedenen Arbeitsplätzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten genutzt wird, so muss eine Firmenlizenz bezogen werden, die eine Lizenz für 25 Arbeitsplätze schafft. Die Schriften-Software darf nicht auf einem Server, der über das Internet zugänglich ist, oder auf einem anderen externen Netzwerksystem (außer LAN) installiert oder von Arbeitsplätzen, welche nicht zu der Lizenz gehören, genutzt werden. Bei gewerblicher Nutzung der Schriften-Software ist eine zusätzliche Nutzung an einem persönlichen Heim- oder tragbaren Computer pro Computerlizenz gestattet. Ausschließlich zum Zwecke der Datensicherung dürfen zusätzliche Sicherungskopien der Schriften-Software angefertigt werden.
1.3 Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen ist der Lizenznehmer ausnahmsweise berechtigt, dieses Nutzungsrecht an einen Dritten zu übertragen: (siehe Anhang 1) Der Dritte hat gegenüber dem Lizenznehmer ausdrücklich erklärt, sich den Bedingungen dieses Nutzungsvertrages für Schriften-Software uneingeschränkt zu unterwerfen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Falle der Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten, die Schriften-Software nicht mehr weiter zu nutzen und, unabhängig wo sie sich befindet, diese zu löschen und keine weiteren Kopien zurückzuhalten.
1.4 Ausschließlich zum Zwecke der Ausgabe bestimmter Dateien darf der Lizenznehmer eine Kopie derjenigen Schriften-Software, die er zur Erstellung der betreffenden Datei benutzt hat, zu einem kommerziellen Belichtungsstudio oder einem anderen Service-Unternehmen geben. Im Falle einer Textmodifikation muss das Service-Unternehmen eine eigene Lizenz besitzen.
1.5 Die Einbettung der Schriften-Software in elektronische Dokumente oder Internetseiten ist nur gestattet, wenn zweifelsfrei sichergestellt ist, dass der Empfänger die Schriften-Software nicht zum Editieren oder zum Erstellen neuer Dokumente verwenden kann (Read-Only). Es muss ausgeschlossen sein, dass die Schriften-Software ganz oder teilweise aus solchen Dokumenten wieder extrahiert werden kann
1.6 Der Lizenznehmer darf die in Dokumenten eingebettete Schriften-Software nur elektronisch weiterleiten, wenn diese Dokumente ausschließlich "für persönliche oder interne Geschäftszwecke" bestimmt sind und die Schriften-Software darin als statische graphische Abbildung (z.B. als "gif") eingebettet ist und in einem sicheren Format, das nur die Ansicht und das Drucken (nicht das Editieren, Ändern, Verbessern oder Modifizieren) von statischen graphischen Abbildungen oder solchen eingebetteten Dokumenten erlaubt, weitergeleitet wird. Der Lizenznehmer kann keine Schriften-Software in ein handelsübliches Produkt, ohne eine separate schriftliche Lizenz von Danny Bernecker zu besitzen, einbetten. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die Schriften-Software ausschließlich für seine eigenen persönlichen oder internen Geschäftszwecke in ein elektronisches Dokument oder in eine Datei einbetten.
1.7 Sollte der Lizenznehmer beabsichtigten, ein Dokument mit eingebetteter Schriften-Software zu editieren oder zu ändern, ist eine Anfrage bei Danny Bernecker nötig. Danny Bernecker oder ein autorisierter Vertriebspartner werden dann mit dem Lizenznehmer zu diesem Zweck einen erweiterten Embedding Lizenzvertrag abschließen, für den eine zusätzliche Gebühr berechnet wird. (siehe Anhang 3)
Artikel 2 Ausschluss anderweitiger Nutzung
2.1 Es ist - vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 1.3 und 1.4 - ausdrücklich untersagt, die Schriften-Software zu verkaufen, zu verleihen, sie in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben (siehe Anhang 1) (auch nicht als Bestandteil bzw. als untergeordneter Bestandteil anderer Produkte, z. B. elektronischer Dokumente) oder Unterlizenzen an ihr zu vergeben.
2.2 Es ist - vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 2.3 und 2.4 - nicht gestattet, die Schriften-Software zu verändern, sie mit anderen Softwareprogrammen zu vermischen, sie zu dekompilieren, Module daraus zu eigenen Entwicklungen zu verwenden oder die in der Schriften-Software enthaltenen technischen Lösungen zu anderen Zwecken als dem Betrieb an Ihrem eigenen Computer zu verwenden.
2.3 Eingriffe nach Ziffer 2.2 sind nur zulässig, soweit sie unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen zu erhalten, und diese Informationen weder veröffentlicht noch sonst ohne weiteres zugänglich sind und der Lizenznehmer sie auf entsprechende Anfrage bei Danny Bernecker oder seinem autorisierten Vertriebspartner nicht erhalten hat. In diesem Fall wird der Lizenznehmer Danny Bernecker schriftlich mitteilen, welche Teile der Schriften-Software er dekompiliert.
2.4 Modifikationen der Schriften-Software sind nicht gestattet, auch wenn sie notwendig sind, um persönliche Design-Anforderungen zu erfüllen. Sollte der Lizenznehmer Modifikationen wünschen, dann ist das Einverständnis von Danny Bernecker einzuholen. Bei Zuwiderhandlung verfällt jedes Supportrecht und die Gewährleistung durch Danny Bernecker. Sie stellt einen Verstoß gegen diesen Nutzungsvertrag dar. Des weiteren wird Danny Bernecker trotz des Verbots von Modifikationshandlungen durch den Lizenznehmer oder Dritte Eigentümer der modifizierten Daten der Schriften-Software. Insbesondere ist es nicht gestattet, die zur Kennzeichnung verwendeten Namen der Schriften-Software in irgendeiner Weise abzuändern. Falls solche Änderungen erforderlich werden, so ist die vorherige schriftliche Genehmigung durch die Danny Bernecker einzuholen.
Artikel 3 Gewährleistung und Haftung
3.1 Nachdem der Lizenznehmer die Schriften-Software erhalten hat, gewährleistet Danny Bernecker für den Zeitraum von 90 Tagen, dass gemäß der Dokumentation die Schriften-Software im Wesentlichen frei von Sachmängeln ist. Für einen Gewährleistungsanspruch muss der Lizenznehmer innerhalb der 90-Tage-Frist die Schriften-Software an Danny Bernecker oder den autorisierten Vertriebspartner zurückschicken, von dem er diese erhalten hat, zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs. Sollte die Schriften-Software im wesentlichen nicht frei von Sachmängeln gemäß der Dokumentation sein, so wird die gesamte und alleinige Verantwortung und Nachbesserung nach Wahl von Danny Bernecker auf das Ersetzen der Software oder die Rückerstattung der Lizenzzahlungen, die der Lizenznehmer für die Schriften-Software entrichtet hat, eingeschränkt. Danny Bernecker und sämtliche autorisierten Vertriebspartner können und werden nicht die Gewährleistung für die Leistung oder die Ergebnisse übernehmen, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Schriften-Software oder der Dokumentation erreicht. Das Vorangegangene legt lediglich die alleinigen und exklusiven Nachbesserungen für Danny Bernecker oder seine Lieferanten für deren Nichteinhaltung der Garantie fest, mit Ausnahme der oben beschriebenen beschränkten Haftung. Danny Bernecker, seine autorisierten Vertriebspartner und Lieferanten übernehmen keine Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschweigend, keine Zuwiderhandlung von den Rechten Dritter betreffend, Marktgängigkeit oder Eignung für irgendeinen besonderen Zweck. In keinem Fall ist Danny Bernecker, seine autorisierten Vertriebspartner oder seine Lieferanten verantwortlich für irgendwelche folgenden, zufälligen oder außerordentlichen Schäden einschließlich sämtlicher entgangener Gewinne und verlorener Daten oder Speicherungen, auch wenn ein Repräsentant von Danny Bernecker oder ein autorisierter Vertriebspartner oder Lieferant über einen solchen möglichen Schaden oder irgendwelche Ansprüche seitens Dritter gegen den Lizenznehmer benachrichtigt wurde. Einige Staaten oder Rechtssprechungen erlauben keinen Ausschluss von Beschränkungen von zufälligen, folgenden oder außerordentlichen Schäden, d.h. die oben genannten Beschränkungen gelten in Einzelfällen nicht für den Lizenznehmer. Außerdem erlauben einige Staaten und Rechtssprechungen keinen Ausschluss von stillschweigenden Gewährleistungen oder Beschränkungen, sofern diese zeitlich begrenzt sind; folglich können auch diese im Zweifelsfall nicht für den Lizenznehmer gelten. Soweit rechtlich anwendbar, sind alle implizierten Gewährleistungen auf neunzig (90) Tage beschränkt. Einige Rechtssprechungen erlauben keine zeitliche Begrenzung von implizierten Gewährleistungen für den Fall, dass Verletzung oder Tod daraus resultieren; auch in diesem Fall, kommt diese Beschränkung für den Lizenznehmer nicht zum Tragen. Für diese Rechtssprechungen und in einem solchen Falle von Verletzung oder Tod akzeptiert der Lizenznehmer, dass die Verantwortung von Danny Bernecker oder seinen autorisierten Vertriebspartner oder Lieferanten nicht EUR 100.000,- übersteigen darf, vorausgesetzt, dass die jeweilige Rechtssprechung eine solche Einschränkung der Verantwortung erlaubt. Diese Gewährleistung räumt dem Lizenznehmer spezielle Rechte ein. Dieser mag zusätzliche Rechte haben, die von Land zu Land und von Rechtssprechung zu Rechtssprechung variieren. Für weitergehende Informationen über die Gewährleistung wird der Lizenznehmer angehalten, den entsprechenden autorisierten Vertriebspartner, von dem er die Schriften-Software und Dokumentation erhalten hat, zu kontaktieren.
3.2 Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die Schriften-Software und die Dokumentation sowie sämtliche Kopien Danny Bernecker gehören; die Struktur, Organisation und Verschlüsselung wertvolles Eigentum von Danny Bernecker und/oder seinen Lieferanten ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Schriften-Software und die Dokumentation durch das deutsche Marken- und Geschmacksmusterrecht, nach dem Copyright- und Markenrecht anderer Nationen sowie durch internationale Verträge geschützt sind. Der Lizenznehmer stimmt außerdem zu, die Schriften-Software und Dokumentation genauso zu behandeln wie alles andere markengeschützte, z.B. Bücher. Die Schriften-Software und Dokumentation dürfen nicht kopiert werden mit Ausnahme der hier ausdrücklich genannten Punkte. Sämtliche Kopien, die der Lizenznehmer aufgrund dieser Vereinbarung anfertigen kann, müssen die selben Copyright-, Marken- und anderen Eigentumsklauseln enthalten wie diese, die auf oder in der Schriften-Software und Dokumentation enthalten sind. Der Lizenznehmer erklärt, dass er die Verschlüsselung der Schriften-Software weder modifiziert, adaptiert, übersetzt, noch dass er sie nachbaut, dekompiliert, demontiert, verändert oder anderweitig versucht, den Quelltext der Schriften-Software aufzudecken. Der Lizenznehmer erklärt sich außerdem bereit, die Marken, die mit der Schriften-Software verbunden sind, zu nutzen, dementsprechend die Anwendung der Marken zu akzeptieren (einschließlich der Identifikation des Besitzers der jeweiligen Marke). Marken können ausschließlich zum Zweck der Identifikation ausgedruckter Daten von der Schriften-Software genutzt werden. Dem Lizenznehmer ist jedoch bekannt, dass Software nie völlig fehlerfrei ist und die Schriften-Software daher Fehler enthalten kann, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen können.
3.3 Über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche, z.B. auf Ersatz für Stillstandszeiten, Produktionsausfall, nutzlos verbrauchtes Material und andere indirekte Schäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern solche Schäden von Danny Bernecker nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für sonstige Schäden ist die Haftung ausgeschlossen, sofern der Schadenseintritt nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Danny Bernecker oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Danny Bernecker beruht.
Artikel 4 Beendigung des Nutzungsvertrages
4.1 Das unter Ziffer 1.2 gewährte Nutzungsrecht erlischt bei einer Verletzung dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung.
4.2 Werden vom Lizenznehmer, seinen Mitarbeitern oder seinen Beauftragten die vereinbarten Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte von Danny Bernecker verletzt, so kann Danny Bernecker die Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (insbesondere Auskunft, Schadenersatz usw.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.3 Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Schriften-Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen bzw. an Danny Bernecker zurückzugeben. Auf Verlangen von Danny Bernecker ist der Lizenznehmer verpflichtet, über die erfolgte Löschung eine schriftliche Versicherung abzugeben.
4.4 Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.
Artikel 5 Geheimhaltungspflicht
5.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um einen unzulässigen Zugriff auf die Daten bzw. Kopien der Schriften-Software zu verhindern.
5.2 Sofern vom Lizenznehmer gegenüber seinen Mitarbeitern oder Beauftragten die Schriften-Softwaredaten zugänglich gemacht werden, muss er insbesondere diese vom Inhalt und den Bedingungen der Lizenzbestimmungen für die vorliegende Schriften-Software unterrichten und die Mitarbeiter und Beauftragten auf deren Einhaltung verpflichten.
Artikel 6 Schlussbestimmungen
6.1 Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen, die Bestandteil des Vertrages sind, gibt die Vereinbarung der Parteien abschließend wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige mündliche Vereinbarungen sind für Danny Bernecker erst verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich von Danny Bernecker bestätigt werden.
6.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
6.3 Auf diesen Vertrag und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie auf etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen dieses Vertrages findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Rechte und Pflichten der Parteien aufgrund dieses Vertrages bestimmen sich nach deutschem Recht und zwar auch insoweit, als die Ausübung oder Verletzung vertraglicher Rechte im Ausland stattfindet. Gerichtsstand ist Schmalkalden.
6.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt im Übrigen nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich zulässig ist und der unwirksamen Bestimmung und den damit von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Interessen inhaltlich am nächsten kommt.
6.5 Das internationale Kaufrecht "United Nation Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)" ist ausgeschlossen.
EULA D 03/2003
Danny Bernecker Haargasse 1 98574 Schmalkalden Telefon: 03683/466369 Email: [email protected]
Beatstreet is a trademark of Danny Bernecker.
Copyright (c) 2006
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